MUSIKRECHTE

Was Sie wissen müssen und wie es aufgebaut ist

Bei so vielen verschiedenen Musikdiensten und Begriffen kann man schon mal den Blick für den Wald vor lauter Bäumen verlieren. Dennoch wollen Sie alles in Ordnung haben. Deshalb finden Sie im Folgenden Erläuterungen.

Musikdienste für die geschäftliche Nutzung

Sie möchten Musik in gewerblichen und öffentlichen Bereichen einsetzen? Dann müssen Sie dafür eine Gebühr entrichten. Business-Musik-Streaming-Dienste wie BCM Stream treffen eine Vereinbarung mit der Musikindustrie, damit Sie in Ihrem Unternehmen legal Musik abspielen können.

Musikdienste für Verbraucher

Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer, Apple Music, Google Play Music und YouTube Music sind nur für den privaten Musikgenuss gedacht. Sobald Sie diese Dienste in einem geschäftlichen Umfeld, z. B. in gewerblichen und öffentlichen Räumen, nutzen wollen, kann dies zu einem Bußgeld führen.

Durch die Nutzung eines Verbraucher-Streamingdienstes zu geschäftlichen Zwecken erhalten die Künstler auch nicht die ihnen zustehende Vergütung.

Gibt es eine geschäftliche Alternative zu Spotify?

Ja, BCM Stream ist die geschäftliche Alternative zu Spotify. Bei der Nutzung des BCM-Streamingdienstes erhalten die Künstler die Vergütung, die sie verdienen. BCM Stream ist ein 100% legaler Musik-Streaming-Dienst für den Business-Markt.

Was zahlt BCM an Musikrechten?

Musikrechte können unterteilt werden in:

  • Auskunftsrechte
  • Vervielfältigungsrechte

BCM bezahlt die Rechte für die Aufnahme und den Vertrieb der Musik. Die Vervielfältigungsrechte. Bei einem Business-Streaming-Dienst (wie BCM Stream) sind diese Kosten in Ihrem Abonnement enthalten.

Vervielfältigungsrechte sind die Musikrechte, die es unseren Kunden erlauben, Musik in kommerziellen und öffentlichen Bereichen abzuspielen. Wir tun dies durch den Abschluss von Vereinbarungen mit Musikorganisationen.

Wir bezahlen sie, damit unsere Kunden in ihren Unternehmen professionell und 100% legal Musik spielen können. Außerdem erhalten die Musikschaffenden die ihnen zustehende Vergütung.

Welche Rechte muss ich noch bezahlen?

Musikrechte können unterteilt werden in:

  • Auskunftsrechte
  • Vervielfältigungsrechte

Wenn Sie Musik in Ihrem Unternehmen verwenden, zahlen Sie an Buma/Sena (oder die Rechteorganisation des Landes, in dem Sie ansässig sind) für die Veröffentlichung der Musik. Es spielt keine Rolle, welche Musikquelle Sie verwenden. (Ob die Musik für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke genutzt wird, ist ebenfalls unerheblich.

Kurz gesagt, Sie zahlen für die Offenlegungsrechte.

Der Betrag, den Sie an die Verwertungsgesellschaft zahlen müssen, richtet sich nach der Anzahl der Quadratmeter, auf denen die Musik gespielt wird, und danach, in welche Branche Ihr Unternehmen fällt.

In den Niederlanden sind diese Kosten zu zahlen an Buma/Sena und in Belgien zahlen Sie diese über Unisono Sabam.

Sie beantragen diese Gebühren selbst bei der Rechteorganisation des Landes, in dem Sie ansässig sind.

Was ist mit lizenzfreier Musik?

Die Kosten für die Musikrechte hängen von der Anzahl der Quadratmeter ab, auf denen Sie die Musik abspielen möchten. Um die richtige Musik in den richtigen Räumen zu spielen und möglicherweise die Kosten zu senken, bietet BCM Stream auch lizenzfreie Musik an.

Unverwandte Musik wird hauptsächlich verwendet, um einen Teil des Unternehmens mit Musik zu versorgen, ohne dafür Tantiemen zahlen zu müssen. Die angebotene Musik und die Künstler sind oft unbekannt.

Diese Art von Musik wird meist in Ruheräumen, Aufzügen usw. eingesetzt. Für die Räume, in denen die Musik auch die Atmosphäre bestimmt, bietet BCM Stream die bekannte Werbemusik an. Sie zahlen für die Musikrechte pro Quadratmeter.

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Celsiusstraat 9
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T: +31 (0)85 130 74 63

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Wir tun unser Bestes, um diese Support-Website so vollständig wie möglich zu gestalten und zu halten. Sollten Sie noch Informationen vermissen, lassen Sie es uns bitte wissen. Sie können das Kontaktformular auf der BCM Stream Website verwenden.

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